Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Veröffentlichung der folgenden Pressemitteilung: Bürgerinitiative Tankumsee nimmt Stellung zu einem Vorschlag zur Beschleunigung der Straßenreparaturarbeiten im Ferienhausgebiet am Tankumsee

Der Vorschlag zur Beschleunigung, gezeichnet von Landrätin Marion Lau in ihrer Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Tankumsee GmbH, ist als Anlage beigefügt.

Hier die Stellungnahme der BiTS dazu:

Die BiTS lehnt die einseitige Verpflichtung zur Vorauszahlung von ca. 1300 € für Straßenreparaturen im Ferienhausgebiet Tankumsee ab.
Begründung:
Jeder Eigentümer soll sich einseitig ohne Gegenverpflichtung durch die Tankumsee GmbH verpflichten.
Eine Vorauszahlung kann nicht erfolgen, wenn den Eigentümern nicht einmal mitgeteilt wurde, wer welchen Umfang der Reparaturarbeiten festgesetzt hat.
Die BiTS befürwortet natürlich die Umwandlung des Ferienhausgebietes in ein Wohngebiet, aber nicht um jeden Preis, insbesondere wenn der Zusammenhang besteht, daß das bauleitende Ingenieurbüro und die Tankumsee GmbH an jeder Steigerung der Reparaturkosten mitverdienen.
Die Eigentümer können ihr Mitwirkungs- und Vorschlagsrecht nicht angemessen wahrnehmen, da ihnen die Baumaßnahme nur äußerst dürftig als reine Geldsumme von 650000 € dargestellt wurde. Was soll repariert werden? Hat die Gemeinde das und nur das als noch ausstehenden Reparaturumfang zur Erreichung des Zustands übernahmefähige Straßen festgelegt?
Ein Terminplan für die Reparaturarbeiten ist den Eigentümern nicht vorgelegt worden.
Nach dem Rechtsverständnis der BiTS müssen Reparatur und deren Bezahlung zeitnah und in dieser Reihenfolge erfolgen, denn die äußerst schlechten Erfahrungen mit der Verwaltung der Tankumsee GmbH haben mißtrauisch gemacht.
Die BiTS lehnt die Zahlung einer Verwaltungsgebühr auf die Straßenreparaturen ab, da die Tankumsee GmbH Verursacher für den Reparaturstau durch jahrelang unterlassene Baumaßnahmen ist.
Ferner fehlt nach dem Rechtsverständnis der BiTS die verpflichtende Erklärung der Gemeinde Isenbüttel, nach erfolgter Reparatur der Straßen die sofortige Umwandlung vorzunehmen.
Die BiTS wird empfehlen, sofort nach erfolgter Straßenreparatur ohne Rücksicht auf ein Abrechnungsjahr die anteiligen Reparaturkosten zu zahlen, wenn
das Mitwirkungs- und Vorschlagsrecht in einer angemessenen und sachgerechten Form durchgeführt wurde,
die restlichen Reparaturmaßnahmen in einem Schritt ausgeführt wurden,
die Abnahme der Reparaturarbeiten erfolgte und
die Gemeinde Isenbüttel die Zusage zur zeitnahen Umwandlung gegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen

Peter Tittel und Peter Herr




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On 15 Apr 2004, 20:22.