Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Veröffentlichung der folgenden Pressemitteilung:
Bürgerinitiative Tankumsee nimmt Stellung zu einem Vorschlag zur
Beschleunigung der Straßenreparaturarbeiten im
Ferienhausgebiet am Tankumsee
Der Vorschlag zur Beschleunigung, gezeichnet von Landrätin Marion Lau in ihrer
Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Tankumsee GmbH, ist als
Anlage
beigefügt.
Hier die Stellungnahme der BiTS dazu:
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Die BiTS lehnt die einseitige Verpflichtung zur Vorauszahlung von
ca. 1300 € für Straßenreparaturen im Ferienhausgebiet
Tankumsee ab.
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Begründung:
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- Jeder Eigentümer soll sich einseitig ohne Gegenverpflichtung durch die
Tankumsee GmbH verpflichten.
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- Eine Vorauszahlung kann nicht erfolgen, wenn den Eigentümern nicht
einmal mitgeteilt wurde, wer welchen Umfang der Reparaturarbeiten
festgesetzt hat.
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- Die BiTS befürwortet natürlich die Umwandlung des
Ferienhausgebietes in ein
Wohngebiet, aber nicht um jeden Preis, insbesondere wenn der
Zusammenhang besteht, daß das bauleitende Ingenieurbüro und die
Tankumsee GmbH an jeder
Steigerung der Reparaturkosten mitverdienen.
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- Die Eigentümer können ihr Mitwirkungs- und
Vorschlagsrecht nicht
angemessen wahrnehmen, da ihnen die Baumaßnahme nur äußerst dürftig
als reine Geldsumme von 650000 € dargestellt wurde. Was soll
repariert werden? Hat die Gemeinde das und nur das als noch
ausstehenden Reparaturumfang zur Erreichung des Zustands
übernahmefähige Straßen festgelegt?
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- Ein Terminplan für die Reparaturarbeiten ist den Eigentümern nicht
vorgelegt worden.
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- Nach dem Rechtsverständnis der BiTS müssen Reparatur und
deren Bezahlung zeitnah und in dieser Reihenfolge erfolgen, denn die äußerst schlechten
Erfahrungen mit der Verwaltung der Tankumsee GmbH haben
mißtrauisch gemacht.
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- Die BiTS lehnt die Zahlung einer Verwaltungsgebühr auf die
Straßenreparaturen ab,
da die Tankumsee GmbH Verursacher
für den Reparaturstau durch jahrelang unterlassene Baumaßnahmen
ist.
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- Ferner fehlt nach dem Rechtsverständnis der BiTS die
verpflichtende Erklärung der Gemeinde Isenbüttel, nach erfolgter
Reparatur der Straßen die sofortige Umwandlung vorzunehmen.
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Die BiTS wird empfehlen, sofort nach erfolgter Straßenreparatur ohne
Rücksicht auf ein Abrechnungsjahr die anteiligen Reparaturkosten zu
zahlen, wenn
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- das Mitwirkungs- und Vorschlagsrecht in einer angemessenen
und sachgerechten Form durchgeführt wurde,
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- die restlichen Reparaturmaßnahmen in einem Schritt
ausgeführt wurden,
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- die Abnahme der Reparaturarbeiten erfolgte und
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- die Gemeinde Isenbüttel die Zusage zur zeitnahen Umwandlung
gegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Tittel und Peter Herr
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version 3.01. On 15 Apr 2004, 20:22.
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