Bürgerinitiative Tankumsee e.V.



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Am Kuhberg 13 Direkt-PC-Fax: 05374 67 27 38



D - 38550 Isenbüttel Dienstag, 19. Februar 2002


An die

Presse

Hiermit bitten wir um Veröffentlichung der folgenden Pressemitteilung:

Tankumsee GmbH zieht Gerichtsverfahren zurück!

Die Tankumsee GmbH hatte gegen Ende des Jahres 2001 einen Eigentümer im Wohngebiet am Tankumsee wegen der sog. Kepperkosten verklagt. Der Eigentümer hatte die Kosten für Ingenieurleistungen nicht gezahlt, da der Auftrag von der Geschäftsführung der Tankumsee GmbH ohne Aufsichtsratbeschluss, ohne Mitwirkungsrecht der Eigentümer, mit falschem Inhalt und zum falschen Zeitpunkt erteilt worden war.

In der aktuellen gerichtlichen Auseinandersetzung um die sog. Kepperkosten wurde zudem deutlich,

1. dass schon 1998 angesetzte Kepperkosten von einigen Eigentümern aus den Abrechnungen heraus gerechnet wurden und jetzt von der Tankumsee GmbH auch gar nicht mehr eingefordert werden;

2. dass die neuerlichen Kepperkosten nicht unbedingt Kosten für die Umlage sind, sondern individuelle Kosten und das hat die Geschäftsführung auch schon öffentlich zugegeben;

3. dass es nach dem Vortrag der Tankumsee GmbH vor Gericht offensichtlich völlig egal ist, was die Eigentümer im Mitwirkungsgebot vortragen, der Aufsichtsrat entscheidet dem zu Folge nur im Sinne der Geschäftsführung;

Unter Mitwirkung der BiTS und eines Tankumsee-spezialisierten Rechtsanwaltes aus Braunschweig hat der Eigentümer seine Klageerwiderung vor Gericht vorgetragen. Das Ergebnis: Die Tankumsee GmbH hat die Klage zurückgezogen.

Die BiTS bedauert diesen Schritt der Tankumsee GmbH und vermutet, dass dies insbesondere der Geschäftsführung sehr gut ins Konzept passt, kann sie doch weiterhin verbreiten, dass die Eigentümer nicht zahlen wollen. Der BiTS wäre es viel lieber gewesen zu den Kepperkosten endlich bald ein Urteil vorliegen zu haben, denn dann wäre der Streit um diese völlig unsinnigen Kosten wenigstens entschieden. So steht nach Auffassung der BiTS die Tankumsee GmbH jetzt in der Verpflichtung die anteiligen Kepperkosten an die Eigentümer zurückzuzahlen, die schon gezahlt haben, denn offensichtlich besteht kein Klagegrund.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tittel