An die Gifhorner Rundschau per Telefax

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitten wir um Veröffentlichung folgenden Leserbriefes zu Ihrem Artikel "Baumschutzsatzung mit Ausnahmen" vom 21.2.2002: BiTS befürchtet Eklat um die Baumschutzsatzung Tankumsee

Die Veröffentlichung über den Beschluß zu einer Änderung der Baumschutzsatzung im Bebauungsplan Tankumsee ist noch nicht rechtsgültig, also können nicht fortan die Motorsägen zum Großangriff gegen den Waldcharakter des Gebietes eingesetzt werden. Es ist weiterhin die alte Baumschutzsatzung gültig, nach der jede Baumfällung bei der Gemeinde Isenbüttel beantragt werden muß, denn die neue Baumschutzsatzung ist noch nicht im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn veröffentlicht worden.

Außerdem bestehen Zweifel, daß durch die schnelle Behandlung im Rat als nachträglicher Tagesordnungspunkt der Beratungsweg über Fachausschuß, danach Verwaltungsausschuß und abschließend Rat der Gemeinde Isenbüttel eingehalten wurde. Die BiTS vertritt gegenüber der Gemeinde Isenbüttel den Standpunkt, daß die erforderliche Beratung im Verwaltungsausschuß nicht stattgefunden hat.

Die BiTS wünscht sich, daß die Ratsmitglieder aber daran denken mögen, daß diese Baumschutzsatzung gemacht werden mußte, da die Tankumsee GmbH selbst es war, die über Jahre die Festsetzungen im Bebauungsplan nicht ernst genug genommen hat, indem sie als Verwalter des Gebietes die Bestimmung aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf die Erhaltung der Bäume nicht konsequent vertreten hat. Daher wäre es jetzt schon grotesk, wenn die Tankumsee GmbH in Sachen Baumschutz zumindest für das Seegebiet Verwaltungshoheit erhielte: Damit hätte man den Bock zum Gärtner gemacht.

Die jetzige Beschlußformulierung beinhaltet leider, daß der Waldcharakter des Gebietes nicht erhalten bleiben wird, da eine baumfreie Zone von 4m Breite rund um die Häuser zum Verlust nahezu aller Bäume führen würde. Ein 20m breites Grundstück hat bei einer durchschnittlichen Hausbreite von 10m dann nur noch 1m Randstreifen für Baumbewuchs, und dieser Meter wird vom Nachbarschaftsrecht erfaßt. Wer diesen Beschluß faßt, der läßt zu, daß der Waldcharakter des Tankumseegebietes geopfert wird. Wer den Waldcharakter mit solch einem Beschluß opfert, der darf das aber nicht später der Umwandlung in ein Wohngebiet anlasten, denn egal ob Ferienhausgebiet oder Wohngebiet, der 4m-Streifen wäre die Ursache dafür, daß der Waldcharakter verloren ginge.

Die Bürgerinitiative Tankumsee vertritt die Meinung, daß bei der bestehenden Baumschutzsatzung nur anstelle der Formulierung "geschützt sind alle Bäume unabhängig vom Stammumfang" die Formulierung "geschützt sind alle Bäume mit mehr als 30cm Stammumfang gemessen in 1m Höhe über dem Erdboden" beschlossen werden sollte. Die Baumschutzsatzung ist nämlich ansonsten gut, und sie ist bereits rechtsgeprüft und rechtserprobt.

Peter Herr




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On 25 Feb 2002, 20:41.