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 An die
 Presse
 per Telefax

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Veröffentlichung der folgenden Pressemitteilung: Bürgerinitiative Tankumsee kommentiert Planung einer neuen Baumschutzsatzung Tankumsee

Die Bamschutzsatzung Tankumsee steht wieder auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung der Gemeinde Isenbüttel, nachdem die BiTS gegenüber der Gemeinde Isenbüttel den Standpunkt vertreten hatte, daß die Aufnahme als nachträglicher Tagesordnungspunkt ohne die erforderliche Beratung im Verwaltungsausschuß und der dann folgende Ratsbeschluß im Februar dieses Jahres keine Rechtsgültigkeit hätte finden können.

Der Antrag der Geschäftsführung der Tankumsee GmbH auf Änderung der Baumschutzsatzung der Gemeinde Isenbüttel für das Tankumseegebiet, der auch zum Teil der Anlaß für die Gemeinde Isenbüttel war, die bestehende Baumschutzsatzung für das Tankumseegebiet zu ändern, hat schon viel Verwirrung gestiftet. Wenn die Geschäftsführung um die Häuser einen 4m breiten baumfreien Streifen haben bzw. dulden will, dann zeigt dies nur zu deutlich, daß es sehr schlecht um ihr Verhältnis zum Waldcharakter des Gebietes bestellt ist. Wer einen 4m breiten Streifen baumfrei haben will, ist für die nachhaltige Zerstörung des Waldcharakters des Gebietes. Ein 20m breites Grundstück hat bei einer durchschnittlichen Hausbreite von 10m dann nur noch 1m Randstreifen für Baumbewuchs, und dieser Meter wird vom Nachbarschaftsrecht erfaßt. - Die Idee eines Wohngebietes am Tankumsee unter Beibehaltung des Waldcharakters hat nie den Charakter dieses Gebietes gefährdet, sondern gefährlich war und ist die Instinktlosigkeit, mit der die Geschäftsführung der Tankumsee GmbH mit dem Charakter des Gebietes umgeht.

Die BiTS wünscht sich, daß die Ratsmitglieder der Gemeinde Isenbüttel daran denken mögen, daß die bestehende Baumschutzsatzung gemacht werden mußte, weil die Tankumsee GmbH selbst es war, die über Jahre hinweg gegen die Festsetzungen im Bebauungsplan verstoßen hat, indem sie als Verwalter des Gebietes die Bestimmung auf die Erhaltung der Bäume nicht konsequent vertreten hat. Daher ist es jetzt schon grotesk, wenn die Tankumsee GmbH in Sachen Baumschutz das Sagen haben soll: Auch wenn das nur im Seegebiet und nicht im Ferienhausgebiet sein würde, hätte man damit zumindest im Seegebiet den Bock zum Gärtner gemacht. Und es darf nicht vergessen werden, daß die Formulierung aus dem Bebauungsplan hinsichtlich des Baumschutzes rechtlich angreifbar ist, weswegen schon die bestehende Baumschutzsatzung über den gesamten Gültigkeitsbereich des Bebauungsplanes konzipiert wurde, um alle rechtlichen Mängel auszuschließen. Und soweit bekannt, ist die bestehende Baumschutzsatzung rechtsgeprüft und ist in bereits gelaufenen Rechtsverfahren nie unterlegen.

Die Bürgerinitiative Tankumsee vertritt die Meinung, daß bei der Baumschutzsatzung nur anstelle der Formulierung geschützt sind alle Bäume unabhängig vom Stammumfang die Formulierung geschützt sind alle Bäume mit mehr als 30cm Stammumfang beschlossen werden sollte. Wenn der Rat den Verfahrensweg zur Entscheidung der beantragten Baumfällungen vereinfachen will, so mag er dies nach seinen praktischen Erfahrungen tun, aber es sollte immer ein Ratsbeschluß bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tittel und Peter Herr




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On 21 Aug 2002, 22:28.