Der Tankumseebereich gliedert sich in drei Teilbereiche, das Erholungsgebiet
mit dem Tankumsee selbst, den
Campingplatz
und das Noch-Ferienhausgebiet.
Verwalter des Tankumseebereichs ist die
Tankumsee Betriebsgesellschaft mbH
.
Ihr gehören das Erholungsgebiet, der Campingplatz und jeglicher Grund und Boden
im Ferienhausgebiet, der nicht den Ferienhauseigentümern selbst gehört (Straßen,
Randstreifen, etc.). Die Tankumsee Betriebsgesellschaft mbH ihrerseits gehört
drei Gesellschaftern, und zwar dem
Landkreis Gifhorn
, der
Samtgemeinde Isenbüttel
und der Gemeinde Isenbüttel im Anteilsverhältnis 24:1:2. Man sieht
daran schon, daß der Landkreis Gifhorn praktisch allein "das Sagen" hat.
Unterstrichen wird dies durch die Verhältnisse im Aufsichtsrat, wo der
Landkreis Gifhorn von sechs Mitgliedern vier stellt.
Der Tankumseebereich liegt fast vollständig auf dem Gebiet der Gemeinde
Isenbüttel, nur ein kleiner Teil des Erholungsgebiets gehört zu Calberlah, einer
weiteren Gemeinde innerhalb der Samtgemeinde Isenbüttel.
Die Gesamtheit der Bewohner des Ferienhausgebietes, die hier zu über 80 Prozent
dauernd wohnen, hat teilweise andere Interessen als die Gemeinde Isenbüttel und
der Landkreis Gifhorn. Auch die Samtgemeinde Isenbüttel, der
Zweckverband Großraum Braunschweig
und der
Regierungsbezirk Braunschweig
sind teilweise
nicht mit den Bewohnern einer Meinung. Die Bewohner haben deshalb 1991 die
Bürgerinitiative Tankumsee e.V. gegründet, die versucht, die Interessen
ihrer Mitglieder und der anderen Bewohner des Ferienhausgebietes zu vertreten.